Was im Todesfall zu tun ist

Es ist immer sehr schmerzhaft, einen Menschen zu verlieren, der Teil seines Lebens war. Jetzt gibt es viele Dinge, die erledigt werden müssen und Entscheidungen, die zu treffen sind.

Hier finden Sie einen kleinen Leitfaden. Wir stehen Ihnen für alle weiteren Fragen jederzeit persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Daran müssen Sie denken:
  • Wo soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Soll es eine Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung geben?
  • In welchem Rahmen und wo soll die Trauerfeier stattfinden – in der Kirche oder auf dem Friedhof?
  • Soll es Nachrufe an der Trauerfeier geben? Wenn ja, von wem?
  • Wer von Ihrer Familie, welche Freunde und Bekannte möchten den Verstorbenen in der Zeit vor der Bestattung noch besuchen?
  • In welcher Kleidung soll der Verstorbene bestattet werden?

Bei einem Sterbefall zu Hause

Wenn ein geliebter Mensch zu Hause verstorben ist, rufen Sie bitte einen Arzt, am besten Ihren Hausarzt. Es muss nicht sofort sein, aber sobald es Ihnen eben möglich ist. Der Arzt stellt den Tod fest und schreibt eine Todesbescheinigung.

Sie können auch einen Notarzt rufen. Dieser erstellt allerdings nur eine vorläufige Todesbescheinigung, da er den Verstorbenen nicht kannte und keine Aussagen über die Todesursache machen kann. Ihr Hausarzt muss dann am nächsten Tag kommen, um die Todesursache festzustellen. Wenn es sich um einen unnatürlichen Tod handelt, muss der Arzt die Polizei benachrichtigen. Die Polizei leitet dann weitere Schritte und Untersuchungen ein.

Sie können selbst entscheiden, wann der Verstorbene abgeholt wird. Wenn der Tod natürlich war, dürfen Sie den Verstorbenen noch weitere 36 Stunden zu Hause behalten.

  • Bitte schalten Sie die Heizung in dem Zimmer aus und öffnen Sie das Fenster ein wenig. So ist immer frische Luft da, und es wird im Raum nicht zu warm. Falls es sehr sonnig ist, schließen Sie die Rollos, damit nicht zu viel Sonne in den Raum kommt.
  • Bitte decken Sie den Verstorbenen nur mit einem dünnen Laken zu.
  • Damit der Mund geschlossen ist, können Sie eine sieben bis zehn Zentimeter dicke Rolle aus einem Tuch oder einen Kissenüberzug formen. Diese Rolle legen Sie dem Verstorbenen unter das Kinn.
  • Wenn Sie möchten, falten Sie dem Verstorbenen die Hände. Das sollten Sie kurz nach dem Tod schon tun: Ein paar Stunden später setzt die Leichenstarre ein. Dann ist es sehr viel schwieriger, die Hände zu falten.
  • Legen Sie dem Verstorbenen eine Plastikfolie unter, damit ausscheidende Flüssigkeit aufgefangen wird. Sie brauchen keine Angst vor den Berührungen zu haben.
  • Es ist auch gut, alle Gegenstände der Pflege, Spritzen und Medikamente aus der unmittelbaren Nähe des Verstorbenen zu räumen. Die Zeit der Pflege ist nun vorbei.

Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen dabei, den Verstorbenen in seinem Schlafzimmer oder Wohnzimmer herzurichten und aufzubahren.

Wann und wie sich ein Verstorbener verändert, ist sehr schwer vorauszusagen. Es hängt von vielen Faktoren ab: von der Ernährung, der Krankheit und dem Alter des Verstorbenen, von Medikamenten und auch vom Wetter. Wenn es wärmer ist, verändert sich der Verstorbene schneller.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim

Wenn jemand in einem Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim stirbt, wird automatisch ein Arzt bestellt. Die Angehörigen müssen sich also nicht um die Todesbescheinigung kümmern, das übernimmt die Einrichtung, die das Dokument direkt an den Bestatter weitergibt.

In den meisten Kliniken können Verstorbene noch zwei bis drei Stunden in ihrem Zimmer bleiben, bevor sie in die Pathologie überführt werden. Viele Krankenhäuser haben auch liebevoll gestaltete Räume, in denen Angehörige sich von dem Toten verabschieden können.

In Pflegeheimen und Hospizen bleibt der Verstorbene oft noch etwas länger in seinem Zimmer. Dort können Sie sich in aller Ruhe verabschieden. Manchmal wird der Tote direkt im Zimmer vom Bestatter abgeholt, in anderen Fällen bringt man ihn zwischenzeitlich in einen Kühlraum.

  • Wir zeigen den Sterbefall bei den zuständigen Behörden an.
  • Wir stimmen den Termin für die Trauerfeier mit dem Pfarrer oder einem Freien Redner ab.
  • Wir organisieren beim Friedhofsamt den Termin, bei dem Sie die Grabstätte auswählen.
  • Wir arrangieren auch eine Erd-, See- oder Feuerbestattung oder eine Beisetzung im Friedwald oder Ruheforst.
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der musikalischen Umrahmung und der Blumendekoration.
  • Wir beantragen Vorschusszahlungen bei laufender Rente für Sie und melden den Sterbefall der Krankenkasse.
Daran müssen Sie denken:
  • Wo soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Soll es eine Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung geben?
  • In welchem Rahmen und wo soll die Trauerfeier stattfinden – in der Kirche oder auf dem Friedhof?
  • Soll es Nachrufe an der Trauerfeier geben? Wenn ja, von wem?
  • Wer von Ihrer Familie, welche Freunde und Bekannte möchten den Verstorbenen in der Zeit vor der Bestattung noch besuchen?
  • In welcher Kleidung soll der Verstorbene bestattet werden?

Unterlagen

die Sie im Todesfall benötigen

Wir wissen, wie schwierig die Zeit bei einem Trauerfall ist. Wir möchten Ihnen deshalb gerne helfen und Ihnen eine Checkliste mit den wichtigsten Unterlagen für die Bestattung an die Hand geben.

Und wenn Sie Hilfe brauchen, um die nötigen Unterlagen zu beschaffen, sind wir selbstverständlich für Sie da.

Papiere, die Sie im ersten Schritt benötigen:
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Stammbuch der Familie oder andere urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen wie
    • Heiratsurkunde bei Verheirateten
      (wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, kann es vorkommen, dass das Standesamt eine Anerkennung der Eheschließung benötigt)
    • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
      (wenn die Ehe im Ausland geschieden wurde, kann es vorkommen, dass das Standesamt zusätzlich eine Anerkennung der Scheidung benötigt)
    • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früher verstorbenen Ehepartners oder Todeserklärung bei Verschollenen
    • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Grabkarte/Grabnummer, falls vorhanden
  • Rentennummer
    Wenn Sie zum Gespräch mit uns die Rentennummer mitbringen, können wir gleich die gesetzliche Rente abmelden oder eine dreimonatige Verlängerung beantragen.
  • Krankenversicherungskarte
  • Behindertenausweis zum Abmelden
Diese Unterlagen benötigen Sie später:
  • Krankenversicherungskarte (sofern nicht schon abgegeben)
  • Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeld- und Unfallversicherungen mit Beitragsbelegen
  • Testamente für Gericht und Notar
  • Post- und Bankvollmachten über den Tod hinaus
  • Mitgliedsbücher von Vereinen (falls vorhanden)

Formalitäten

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen. In unserem Haus haben wir einen hervorragenden Formalitätenservice, der Ihnen auch in schwierigen Situationen zur Seite steht. Wir kümmern uns gerne um sämtliche Abmeldungen bei Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen.

Wir bieten Ihnen unseren kostenlosen Service für 12 Monate an. Wenn Sie möchten, können Sie online und ganz bequem von zu Hause aus selbst erledigen, was nötig ist.

Leistungen unseres Formalitätenservices

Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen. Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen. Diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen.

Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht (automatische Recherche bei ca. 250 Unternehmen). Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt. Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen.

Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, X (ehemals Twitter), Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sogenannten Gedenkzustandes möglich.

Sie haben darüber hinaus Fragen?

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 07171 8778341